Hygieneregelung für die Bez.Versammlung

Autor: Fritz Meyer - Eingestellt: B. Herlemann
Datum: 10.09.2021 - Letzte Änderung: 10.09.2021 14:26
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Hygieneregelung für die Bez.Versammlung am 18. Sept. 2021  

 

Voraussetzung für eine Teilnahme an der Bez.-Versammlung ist entweder  

  • ein Nachweis über eine vollständige Covid-19 Impfung
  • oder ein Nachweis über eine Genesung nach einer Covid-19 Infektion
  • oder ein negativer PCR-Test , dessen Datum nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.    Bei der Versammlung ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen,

der allerdings für Redebeiträge sowie  am Tisch abgenommen werden kann.   Der Ausrichter wird für die Sitzung einen Mindestabstand der Teilnehmer von 1,5 m vorsehen.    

 

Schachbezirk Ortenau Fritz Meyer, Bezirksleiter
 





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