Der Bezirksvorstand beschließt einstimmig, der Bezirksversammlung folgende Antrag vorzulegen:
§ 11 Ziffer 6 der GO soll folgende Fassung erhalten:
Für Vereine, die mit Mannschaften in der Kreisklasse spielen, gelten folgende abweichende Bestimmungen von der VO des BSV bei Spielabsagen:
Einzelne Spielabsagen werden nicht sanktioniert, wenn spätestens am Spieltag bis 12.00 Uhr dem Gegner das Nichtantreten gemeldet und im Ergebnisdienst eingetragen wird. Fallen jedoch mehr als 3 Spielabsagen pro Mannschaft in der Spielsaison an, wird am Ende ein Bußgeld in Höhe von 60 € berechnet.
Für die Bezirksklasse gelten die Bestimmungen der VO des BSV uneingeschränkt.
Für Spielsagen in der Kinder/Jugendliga wird kein Bußgeld fällig.
Begründung: In der vergangenen Jahren kam es in der Kreisklasse zu erheblichen Spielabsagen einzelner Vereine. In der Saison 2018/2019 haben 2 Vereine jeweils 5 Mannschaftskämpfe abgesagt. Die bisherige Regelung, in der Kreisklasse für nachgeordnete Mannschaften kein Bußgeld für Spielabsagen zu erheben, beeinflusst die Aufstiegsplätze in die Bezirksklasse.
Der Bezirksvorstand
1. Juli 2019